Anwendungsbereich

Unser Hygieneplan regelt die Einzelheiten für die Hygiene in der Berufsfachschule für Pflege an den Standorten Schweinfurt und Haßfurt.

Er ist gleichzeitig Dienstanweisung und Bestandteil der Schulordnung.

Die Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe. Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, mit dem Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen. Die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben den Anspruch, zur Gesunderhaltung der Schülerinnen und Schülern bzw. Auszubildende (SuS/Azubis) sowie aller Lehrkräfte und Verwaltungspersonal, insbesondere zur Vermeidung von ansteckenden Krankheiten im täglichen Zusammenleben beizutragen.

Nach IfSG sind Lehr- und Erziehungseinrichtungen deshalb verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Die Ausarbeitung soll unter Berücksichtigung der folgenden Schritte erfolgen:

  • Infektionsgefahren analysieren
  • Risiken bewerten
  • Risikominimierung ermöglichen
  • Überwachungsverfahren festlegen
  • den Hygieneplan turnusmäßig überprüfen
  • Dokumentations- und Schulungserfordernisse festlegen

Den jeweils aktuellen Rahmenhygieneplan Schulen des Landes Bayern vom finden Sie hier auf den Seiten des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.